Hierzu wurde der Runderlass „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ mit Gemeinsamem Runderlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 24. Juni 2020 entsprechend geändert.
Die konsolidierte Fassung steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.
Quelle: vergabe.nrw.de