Die Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungserlaubnis sind die Grundlagen für einen sicheren Aufenthalt in Deutschland und in Europa (als Daueraufenthaltserlaubnis-EG). Gibt es hier Probleme mit den Ausländerbehörden, steht oft die gesamte Existenz in Deutschland auf dem Spiel. Schwierigkeiten entstehen beispielsweise, wenn die Behörde keine Aufenthaltserlaubnis erteilen will, weil die Reisepässe der Antragsteller nicht mehr gültig sind oder weil kein ausreichendes Einkommen nachgewiesen ist.
Oft sind die Betroffenen auch jahrelang im Besitz einer „Duldung“ und die Behörde verzögert die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis immer wieder. Hier hilft ein guter Anwalt Ihnen zu Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Von großer Bedeutung ist es, wenn der Anwalt die Sachbearbeiter-/innen der Behörde kennt.
Dr. Leupolt ist der Anwalt für Ihre Aufenthaltserlaubnis, der Anwalt für Ihr Aufenthaltsrecht. Er vertritt Sie vor der Ausländerbehörde, wenn es sein muss auch vor Gericht. Er ist seit Jahren auf dem Gebiet des Ausländerrechts tätig.