Einbürgerung

 

Die von den Einbürgerungsbehörden betriebenen Einbürgerungsverfahren dauern lange, in Köln etwa 8-10 Monate. Noch länger dauern die Verfahren, wenn kein behördlicher Standardfall vorliegt, weil es aus Sicht der Behörde Schwierigkeiten gibt: Etwa, weil das Heimatland des Antragstellers eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft verweigert oder weil der Antragsteller seine alte Staatsangehörigkeit behalten will.

 

Hier können wir Ihnen helfen: Rechtsanwalt Dr. Leupolt ist ein erfahrener Anwalt für Einbürgerung, er kennt den Umgang mit Behörden: So kann im Gespräch mit der Behörde oft zügig eine Einbürgerung erreicht werden. Wenn das nicht hilft, so gehen wir – mit einer Klage oder im Eilverfahren – gerichtlich gegen die Behörde vor.

 

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