Die Niederlassungserlaubnis – früher: die unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung – z.B. gem. § 9 des Aufenthaltsgesetzes ist die Grundlage für einen langfristigen und sicheren Aufenthalt in Deutschland und in ganz Europa (als Daueraufenthaltserlaubnis-EG). Sie kann nur in eng umgrenzten Fällen wieder aufgehoben werden. Außerdem berechtigt die Niederlassungserlaubnis zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit.
Daher prüft die Behörde die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sehr detailliert, stellt immer wieder neue Anfragen. Ein guter Anwalt für Ihre Niederlassungserlaubnis beschleunigt hier die Bearbeitung der Behörde, löst Konflikte zügig auf. Wenn es sein muss, gehört dazu auch die gerichtliche Verfolgung Ihrer Rechte.
Rechtsanwalt Dr. Leupolt ist seit Jahren auf dem Gebiet des Ausländerrechts tätig. Er ist ihr Anwalt für Ihre Niederlassungserlaubnis, weil er die Verfahrensabläufe der Behörde genauso gut und selbstverständlich kennt wie die rechtlichen Grundlagen des Verwaltungsverfahrens.