Wer Verstöße gegen das Vergaberecht, zum Beispiel in den Ausschreibungsunterlagen, der Eignungsprüfung oder der Angebotswertung nicht rechtzeitig rügt, hat oft schon sehr früh keine Chance mehr auf den Zuschlag. Ärgerlich, wenn das eigene Angebot die wirtschaftlichste Lösung gewesen wäre. Für ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren ist es dann meist zu spät. Wer im Wettbewerb um öffentliche Aufträge nicht von vornherein ohne jede Chance bleiben will, muss daher seine Rechte kennen.
Wir setzen Ihre Rechte durch – ob in Nachprüfungsverfahren, als Beschwerdeverfahren vor der Europäischen Kommission oder in Schadensersatzprozessen.