Den gewünschten Studienplatz am gewünschten Studienort zu erhalten, Zulassungs- und Kapazitätsklagen anzustrengen, ein Seminar, eine Prüfung oder einen Studiengang erfolgreich zu absolvieren, Probleme bei Examen, Promotion und Habilitation zu lösen – in all diesen Fällen kann Ihnen ein guter Anwalt für Hochschulrecht helfen.
In den Verfahren gegen die Hochschulen und die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) gilt in besonderem Maße, was für den Umgang mit Behörden im Allgemeinen gilt: Nur der Rechtsanwalt, der Entscheidungswege und Zuständigkeitsbereiche im “Inneren” von Hochschule und SHZ kennt, ist in der Lage, eine verfahrene Situation zu lösen und die Angelegenheit in Bewegung zu setzen. So können Probleme zügig beseitigt und langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden.
Widerspruch, Klage und ein Vorgehen im einstweiligen Rechtsschutz (Eilverfahren/Eilantrag) werden dort eingesetzt, wo der Gang zum Verwaltungsgericht unvermeidlich ist oder eine entscheidungsbeschleunigende Wirkung verspricht.
Wir sind in folgenden Bereichen tätig: